Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

Anwendungs- und Geltungsbereich

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) regeln die Beziehungen zwischen der Yogaschule Edeltraud Burgunder (nachfolgend «Yogaschule» genannt) und ihren Teilnehmenden. Diese AGB gelten für sämtliche Angebote der Yogaschule in deren Räumen sowie an anderen Wirkungsstätten. Sie werden den Kunden der Yogaschule jeweils mit der Anmeldung bekannt gegeben und werden damit zum Vertragsbestandteil der Kundenverträge. „Teilnehmer“ wird zum Zweck einer besseren Lesbarkeit sowohl für männliche als auch weibliche Teilnehmende oder Interessierte verwendet.
Teilnehmer ist jede natürliche oder juristische Person, die Leistungen in Anspruch nimmt, welche von der Yogaschule erbracht werden oder sich für den Bezug solcher Dienstleistungen bei der Yogaschule angemeldet hat. Mit der Nutzung eines oder mehrerer Dienste erklärt sich der Teilnehmer unwiderruflich mit der Anwendung der vorliegenden AGB einverstanden.
Für alle gegenseitigen Ansprüche aus und im Zusammenhang mit einem Vertragsabschluss zwischen dem Teilnehmer und der Yogaschule gelten stets diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen in ihrer zum Zeitpunkt des jeweiligen Vertragsabschlusses geltenden Fassung.

 

Zustandekommen des Vertrages

Mit der schriftlichen Anmeldung (über die Webseite der Yogaschule oder mittels Anmeldeformular) akzeptiert der Teilnehmer diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen und das Zustandekommen des Vertrages wird rechtsverbindlich.

 

Kosten, Preise und Zahlungsbedingungen

Die aktuellen Kosten für Kurse, Yogastunden, Einzelunterricht (Privatstunden) sowie Workshops finden sich unter www.yogaschule-winterthur.ch.
Alle Abonnemente (Quartals-, Halbjahres-, Jahres-, 10er-Abonnemente) sind jeweils vollständig vor Kursbeginn innerhalb der auf der Rechnung angegebenen Zahlungsfrist zu bezahlen. Einmal geleistete Zahlungen werden nicht zurückerstattet. Alle Abonnemente sind persönlich, nicht übertragbar, unkündbar und verbindlich. Das Nichtbezahlen des Kursgeldes gilt nicht als Abmeldung.

Bei Privatstunden sowie separaten Workshops (wie z.B. Yoga-Nidra, Meditation, Samstag-Yoga-Morgen etc.) erfolgt die Bezahlung am Kurstag in bar.

 

Konditionen, Rücktritt vom Vertrag, Stornobedingungen

Eine allfällige Abmeldung hat spätestens 14 Tage vor Beginn des Quartals-, Halbjahres- oder Jahresabonnements zu erfolgen. Bei einer späteren Abmeldung wird der volle Abonnementsbetrag in Rechnung gestellt.

Bezahlte Abonnementskosten werden nicht rückerstattet. Im Krankheitsfall, bei Unfall oder Schwangerschaft kann gegen Vorweisen eines ärztlichen Attests die Abonnementsdauer entsprechend verlängert werden. Sollte ein weiterer Yogabesuch aus ärztlicher Sicht kontraindiziert sein (Arztzeugnis erforderlich), kann bei Halbjahres- oder Jahresabonnementen eine Rückerstattung beantragt werden. Die Rückerstattung erfolgt auf der Preisbasis pro Lektion des Quartalsabonnements.

Absagen für Privatstunden und separaten Workshops werden nur akzeptiert, sofern die entsprechende Information per Telefon, Mail oder SMS der Yogaschule 2 Tage vor Kursbeginn vorliegt. Die Yogaschule behält sich vor, Personen, welche sich für einen separaten Workshop angemeldet haben, jedoch nicht erschienen sind, die Teilnahmekosten in Rechnung zu stellen. Bei einer Teilnahmeverhinderung an Privatstunden und separaten Workshops hat der Teilnehmer immer die Möglichkeit einen Ersatz zu finden. Dies unter schriftlicher Mitteilung per Mail unter Angabe von Name/Vorname und Mail Adresse der Ersatzperson.

Nicht besuchte Lektionen können vor- resp. nachgeholt werden. Das Nachholen der Versäumten Lektionen hat zeitlich innerhalb der Gültigkeitsdauer des abgeschlossenen Abonnements zu erfolgen.

Die Kursleitung behält sich das Recht vor, bei Krankheit oder Unvorhersehbares, Yogastunden – auch kurzfristig – abzusagen oder sich von einer entsprechend qualifizierten Person vertreten zu lassen. Bei Kursausfall können die Lektionen entsprechend nachgeholt werden. Um unsere Workshops unter optimalen Bedingungen durchführen zu können, legen wir eine minimale und eine maximale Teilnehmerzahl fest. Bei ungenügender Teilnehmerzahl werden die Workshops in der Regel nicht durchgeführt.

 

Teilnahmefähigkeit, Eigenverantwortung der Teilnehmer

Vor der Teilnahme an Yogalektionen der Yogaschule ist von jedem Teilnehmer ein Anmeldeformular auszufüllen, mit dem der Teilnehmer erklärt, dass der Teilnahme an Yogalektionen der Yogaschule keine gesundheitlichen Bedenken entgegenstehen. Bei allen Yogastunden, Einzelunterricht (Privatstunden) sowie separaten Workshops der Yogaschule ist Selbstverantwortlichkeit und normale psychische und physische Belastbarkeit und Kondition vorausgesetzt. Bei akuten körperlichen oder psychischen Problemen sollte vorher mit einem Arzt abgeklärt werden, ob Yogastunden zu diesem Zeitpunkt sinnvoll sind. Yogakurse können eine heilsame Wirkung auf das körperliche, geistige und psychische Befinden haben. Sie stellen jedoch keine medizinischen oder psychotherapeutischen Behandlungen dar.

Vorhandene psychische oder physische gesundheitliche Einschränkungen, aber auch eine bestehende Schwangerschaft sind der Kursleitung spätestens zu Beginn von Yogastunden, Einzelunterricht (Privatstunden) sowie separaten Workshops der Yogaschule zu melden. Sollte in deren Verlauf gesundheitliche Einschränkung oder eine Schwangerschaft eintreten, ist die Kursleitung umgehend zu informieren.

Der Teilnehmer trägt während diesen Lektionen/Workshops und allen weiteren Ereignissen, die mit Dienstleistungen der Yogaschule zu tun haben eigenverantwortlich Sorge für sein Wohlergehen, sodass es auch im Ermessen des jeweiligen Teilnehmers liegt, vor einer Teilnahme sich ärztlichen Rat einzuholen. Sollte ein Kursteilnehmer Zweifel an seiner physischen oder psychischen Eignung zur Teilnahme haben, so wird ihm jedenfalls empfohlen vor Anmeldung entsprechenden fachkundigen Rat einzuholen.

 

Haftung

Die Yogaschule wie auch die Lehrerschaften übernehmen die Haftung für die ordnungsgemäße Durchführung der Yoga-Kurse, Workshops, Einzelunterricht sowie sonstige Workshops im Rahmen der gesetzlichen Gewährleistungsbestimmungen. Eine darüberhinausgehende Haftung insbesondere unter dem Titel des Schadenersatzes wird ausdrücklich ausgeschlossen.

Die Nutzung der Kursräumlichkeiten und Angebote erfolgt für die Teilnehmer auf eigene Gefahr. Die Versicherung ist alleinige Sache der Teilnehmer. Die Yogaschule und alle über die Yogaschule unterrichtenden Lehrer lehnen jegliche Verantwortung und Haftung für Beschwerden oder Unfälle/Verletzungen jeder Art, die im Zusammenhang mit dem Besuch des Yogaunterrichts – in sämtlichen Räumen der Yogaschule und externen Veranstaltungsorten – auftreten, ab. Eine Haftung für Folgeschäden ist ausgeschlossen. Die Yogaschule übernimmt daher keine wie immer geartete Haftung, insbesondere keinerlei Haftung im Falle des Verschweigens allfälliger physischer oder psychischer Beeinträchtigungen, welche eine Teilnahme für nicht ratsam erscheinen lassen. Die Yogaschule behält sich zudem vor, Teilnehmer abzulehnen, sofern die Kursleitung der Ansicht ist, dass die gesundheitlichen oder psychischen Voraussetzungen für eine Teilnahme nicht gegeben sind. Diese Ablehnung kann auch kurzfristig bzw. noch während laufender Kurse vorgenommen werden. Im Falle der Ablehnung wird dem Teilnehmer die Kursgebühr (anteilig) zurückerstattet.

Für Schäden und Verluste jeglicher Art, insbesondere an Wertsachen, sowie mitgebrachtes Eigentum, übernimmt der Teilnehmer vollumfänglich selbst Haftung.

Sachbeschädigungen in den Räumen der Yogaschule werden auf Kosten dessen behoben, der sie bewirkt oder verursacht hat.

 

Programm- und Preisänderungen

Änderungen des Kursangebotes, der Preise und der Kurszeiten bleiben vorbehalten und können jederzeit erfolgen.

 

Datenschutz

Sämtliche Daten der Teilnehmer, welche auf dem Anmeldeformular vor Ort und/oder beim Online-Login auf der Webseite der Yogaschule angegeben werden, werden gespeichert, vertraulich behandelt und nicht an unberechtigte Dritte weitergegeben. Die Teilnehmer an Workshops der Yogaschule erklären sich insoweit mit der Verarbeitung personenbezogener Daten einverstanden, als diese für interne Verwaltungszwecke erforderlich ist.

 

Anwendbares Recht und Gerichtsstand

Diese Vereinbarung untersteht schweizerischem Recht.

Gerichtsstand ist Winterthur.

 

Salvatorische Klausel

Sollten einzelne Bestimmungen dieser Vereinbarung unwirksam sein oder werden, so berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht. Die ungültigen Bestimmungen sind in diesem Fall durch solche gültige zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen Sinn und Zweck der unwirksamen Regelung am nächsten kommen.

Winterthur, Dezember 2015